Aktuelle Gesundheitsinfo

Kortison in der Selbstmedikation

Bei der Anwendung von Kortison fürchten viele Anwender*innen Nebenwirkungen. Ob die Sorge bei der Selbstmedikation berechtigt ist, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.

Zu Unrecht verteufelt?

Kortison ist nicht nur ein Medikament, sondern wird von Körper selbst hergestellt. Als Hormon ist es wichtig für Stressreaktionen und das Immunsystem. Richtig angwendet und dosiert sind kortisonhaltige Salben, Cremes oder Nasensprays aus der Apotheke sehr gut verträglich und ein wirksames Mittel gegen Entzündungen. Doch woher kommen dann die vielen Vorurteile gegenüber Kortison? Ein Grund ist, dass Kortison früher oft zu hoch dosiert und zu lange angewendet wurde. In der Folge kam es zum berühmten Mondgesicht und Pergamenthaut. Inzwischen wurde die Therapie jedoch verbessert, sodass Nebenwirkungen heutzutage viel seltener sind.

Hilfe bei Heuschnupfen

Auch in der Nase entfaltet Kortison die entzündungshemmende und antiallergische Wirkung. Nasensprays, die Kortison enthalten, wirken deshalb besonders gut gegen Heuschnupfen. Sie dürfen jedoch nur nach Verschreibung durch eine Ärzt*in angewendet werden. Um sicherzustellen, dass der Sprühstoß auch wirklich die Nasenschleimhaut erreicht, hilft die richtige Handhaltung. Für das rechte Nasenloch wird das Medikament in der linken Hand, für das linke Nasenloch dann in der rechten Hand gehalten.

Cremes, Salben & Co.

Kortisonhaltige Cremes oder Salben werden bei entzündeter, juckender oder geschwollener Haut eingesetzt. Dabei gilt: Die Creme sollte maximal auf einem Zehntel der Körperoberfläche verteilt werden. Das entspricht etwa der Fläche eines Arms oder Unterschenkels. Meist reicht es, die Creme ein- bis zweimal täglich aufzutragen. Länger als 4 Wochen sollte eine Creme mit 0,25% allerdings nicht verwendet werden. Bei einer Kortison-Konzentration von 0,5% sogar nur zwei Wochen.

Wann lieber auf Kortison verzichten?

Bei bestimmten Erkrankungen dürfen kortisonhaltige Zubereitungen überhaupt nicht angewendet werden. Das gilt zum Beispiel bei offenen oder infektiösen Wunden, Pilzbefall und Akne. Auch bei Kindern unter sechs Jahren ist eine ärztliche Verordnung vor der Anwendung unbedingt notwendig. Darüber hinaus gilt: Wer sich unsicher bei der Anwendung ist, fragt am besten in der Hausarztpraxis oder der Apotheke um Rat. 

Quelle: Apothekerkammer Niedersachsen

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